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Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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Einsatz- und Alarmmonitor

Seit Anfang Dezember besitzt die FF Otterskirchen einen Einsatz- und Alarmmonitor, welcher im Gerätehaus montiert ist.

 

Image

 

Aber was ist eigentlich ein Einsatz- und Alarmmonitor?

Im Einsatz muss es schnell gehen! Der Einsatz- und Alarmmonitor dient zur Informationsgewinnung und das  beschleunigt das Ausrücken der Einsatzkräfte. Das System stellt alle wichtigen Daten zum Einsatz auf einem intuitiv erfassbaren Monitor dar.

Einsatzleiter, Führungskräfte und auch die Mannschaft informieren sich mit einem gezielten Blick über alles Wesentliche:

  • Mit welchem Einsatzstichwort sind wir alarmiert?
  • Gibt es weitere Informationen von der Leitstelle?
  • Wo ist der Einsatzort? Welche Route nehmen wir am besten?
  • Welche Fahrzeuge müssen besetzt werden?
  • Können mit dem Personal alle Funktionen rechtzeitig besetzt werden?

Führungskräfte können die Informationen auch unterwegs einsehen und damit schon unmittelbar nach der Alarmierung einschätzen, ob für den Einsatz genug Personal bereit steht.

 

Führungsunterstützung und Abschnittsführungsstelle

Führungsunterstützung (FU):

Seit dem 01.10.2019 ist die Feuerwehr Otterskirchen Führungsunterstützung bei Großschadenslagen im Landkreis Passau KBI Bereich Nord. Die Führungsunterstützung unterstützt den Einsatzleiter und Kommandant bei einem größeren Einsatz vor Ort.

Der Einsatzleiter leitet alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Ihm steht zur Wahrnehmung seiner Aufgaben am Einsatzort die Führungsunterstützung zur Verfügung. Die Führungsunterstützung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Einrichten der Örtlichen Einsatzleitung und Kennzeichnen ihres Standorts,
  • Information der Führungsgruppe über Standort und Kommunikationsverbindungen,
  • Herstellen, Aufrechterhalten und Betreiben der Kommunikationsverbindungen zur Leitstelle (ILS), den eingesetzten Kräften und sonstigen beteiligten Dienststellen und Einrichtungen.

Lagebedingt kommen als weitere Aufgaben in Betracht:

  • Unterstützen des Einsatzleiters bei der Erkundung der Lage,
  • Unterstützen des Einsatzleiters bei der Einsatzplanung,
  • Unterstützen des Einsatzleiters bei der Koordinierung und Überwachung aller im Einsatzgebiet eingesetzten Kräfte,
  • Führen der Lagekarte,
  • Führen des Einsatztagebuchs
  • Nachforderung von Einsatzkräften und -mitteln

 


 

Abschnittsführungsstelle (AFS):

Seit dem 01.10.2019 ist die Feuerwehr Otterskirchen der neue Standort für die Abschnittsführungsstelle des Landkreises Passau Nord KBM Bezirk 4/3 für die Region Windorf und Umgebung.

Dieser Bezirk umfasst die komplette Gemeinde Windorf mit den Feuerwehren Otterskirchen, Rathsmannsdorf, Windorf, Schwarzhöring und Gaishofen.

Die Abschnittsführungsstelle (AFS) wird bei schweren Unwetterereignissen, Katastrophen oder anderen großflächigen Schadenslagen alarmiert und durch Personal der der Feuerwehr Otterskirchen besetzt. Die Leitung obliegt  Kreisbrandmeister 4/3 Georg Stelzer oder einem stellvertretenden KBM bei dessen Abwesenheit. Die Abschnittsführungsstelle kann auch energieautark arbeiten, Stromversorgung erfolgt bei Stromausfall über eine externe Stromversorgung (Notstrom).

Aufgabe der AFS ist die Dokumentation und Koordinierung der anfallenden Einsätze in diesem Gebiet sowie die logistische Unterstützung.

Die Einsätze werden von der Kreiseinsatzzentrale oder der Leitstelle ILS Passau an die Führungsstellen übermittelt.

Im Landkreis Passau KBI Bereich Nord sind noch sechs weitere Abschnittsführungsstellen stationiert. Diese befinden sich in Hofkirchen, Kirchberg v. W., Tiefenbach, Tittling, Hutthurm und Strasskirchen.

 


Bildergebnis für führungsunterstützung feuerwehr

Warnwestenpflicht

Warnwestenpflicht in Deutschland

Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

 

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

Quelle: ADAC

Feuerwehr Dienstgrade

Dienstgrad

Abzeichen

Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung

Mützenband

Feuerwehrmann

 

Mindestalter: 18 Jahre. lt. BayFwG sind keine Voraussetzungen vorgegeben; Über die Ernennung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG).

Kragen- und Mützenabzeichen:

altsilber, matt

Mützenriemen:Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend

Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Oberfeuerwehrmann

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Hauptfeuerwehrmann

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Löschmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Gruppenführerausbildungvergeben. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Oberlöschmeister

Oberlöschmeister

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Gruppenführer. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für Kommandanten einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Hauptlöschmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Zugführerausbildung vergeben (ab Feuerwehren mit mindestens zwei Zügen). Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit 2 oder 3 Gruppen (bis zu 81 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Brandmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Zugführer (ab Feuerwehren mit mindesten zwei Gruppen). Höchster Dienstgrad eines Kommandanten einer Feuerwehr mit 2 bis 5 Gruppen. Höchster Dienstgrad eines stellv. Kommandanten einer Feuerwehr mit 4 oder 5 Gruppen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Kragen- und Mützenabzeichen:

silber, matt

Mützenschnur:Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt

Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Oberbrandmeister

Oberbrandmeister

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer der kein Kommandant oder Stellvertreter einer Feuerwehr mit mindestens 12 Gruppen ist, vergeben. Höchster Dienstgrad für stellv. Kommandanten bei Feuerwehren mit 6 - 11 Gruppen. Höchster Dienstgrad für Feuerwehrleute, die kein Kommandant bzw. Stellvertreter sind. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Hauptbrandmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer, Kommandanten (bei Feuerwehren ab 6 Gruppen oder stellv. Kommandanten (bei Feuerwehren ab 12 Gruppen) vergeben. Für Verbandsführer ohne Führungsfunktion ist dieser Posten normalerweise nicht zu erreichen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

 

Regeln für den Umgang mit Rettungshubschrauber

Wichtige Regeln für den Umgang mit dem Rettungshubschrauber

 

1.  Gemähtes Gras, Sand, Schotter oder lockerer Schnee werden bei der Landung des Rettungshubschraubers hochgewirbelt, beeinträchtigen die Sicht und können die Sicherheit des Hubschraubers gefährden! Die Auslaufphase des Rotors nach der Landung beträgt etwa zwei Minuten. Solange müssen Autos und Passanten in angemessenem Abstand warten. Es kann lebensgefährlich sein, sich vor der Freigabe durch die Rettungskräfte oder eines Besatzungsmitgliedes in die Nähe des Hubschraubers zu begeben.

2.  Vor der Landung herumliegende lose Gegenstände entfernen. Keine Tücher oder sonstige Zeichen auslegen! Verletzte lassen sich am einfachsten mit einer Decke schützen.

3.  Annäherung an den Hubschrauber nur von Vorne in gebückter Haltung mit Blickkontakt zum Piloten (der Pilot befindet sich auf dem rechten Sitz). Nicht laufen! Keine Gegenstände über den Kopf halten!

4.  Niemals von hinten an den Hubschrauber herangehen! Der schnell drehende Heckrotor ist kaum zu sehen!

5.  Wer auf die andere Seite will: Immer vorne um den Rettungshubschraubers herumgehen!

6.  Im schrägen Gelände auf unterschiedlichen Abstand des Rotors vom Boden achten! Immer von der Talseite her an den Hubschrauber herangehen!

7.  Lose Bekleidungsstücke wie Mützen und Schals sowie Brillen bei Annäherung an den Hubschrauber festhalten! Vorsicht bei langen Gegenstände, achten Sie auf Antennen, Ski, Sondierstangen usw.; lange Gegenstände waagrecht zum Rettungshubschrauber tragen!

8.  Für Rettungsdienste und andere Fahrzeuge gilt: Nicht bis an den Hubschrauber heranfahren Gefahrenbereiche beachten!

9.  Bei laufendem Rotor begrenzt das Heckleitwerk den Arbeitsbereich beim Be- und Endladen. Hinter dem Heckleitwerk (mit Gefahrenbereich gekennzeichnetes Feld) besteht Lebensgefahr!

10.Rauchverbot und kein offenes Feuer in der Nähe des Rettungshubschraubers!


 

Ausleuchten von Hubschrauberlandeplätzen

Die Rettungsleitstelle verständigt die Feuerwehreinsatzzentrale, die wiederum die örtlichen

Feuerwehren alarmiert.

Auswahl des Landeplatzes

  • Größe mindestens 35 x 70 m
  • gut erreichbar
  • frei von Hindernissen (Masten, Stromleitungen, usw., wenn möglich 300 m Umkreis)
  • fester Untergrund (Hubschraubergewicht, Staubwolken)
  • Anfahrtsmöglichkeit für den RTW
  • mit geeignetem Anflug- und Abflugkorridor
  • ausleuchtbar durch die Feuerwehr
  • Auswahl des Landeplatzes

 

Aufgaben der Feuerwehren

Vorbereitung und Absicherung

- Bei der Landung auf Straßen alle Richtungsfahrbahnen sperren

- Landefläche absichern (keine Absperrbänder verwenden!)

- Lose Gegenstände entfernen oder sichern

Ausleuchtung

  • - Hindernisse beleuchten (Bäume, Freileitungsmasten [hier am besten gleich mehrere, so dass

der Pilot den Verlauf der Leitung, Antennen, usw. erkennen kann.

- Ausleuchtung tief, flach, blendfrei (Stativ nicht ausziehen)

- Bei Sportplätzen Flutlicht einschalten

- Ein Scheinwerfer Kreuz bilden, das zu einem gemeinsamen Mittelpunkt scheint. Hier genügen auch schon die Fahrzeugscheinwerfer, es tun im Zweifelsfall auch die Handscheinwerfer aus den Löschfahrzeugen

 

Nach der Landung

- Annähern erst wenn der Rotor zum Stehen gekommen ist

- Immer im Blickfeld des Piloten bleiben

- Zugang nur für Einsatzkräfte

Befindet sich der Hubschrauber im Anflug sollte über den Funkkanal des Rettungsdienstes ein Fahrzeug am Landeplatz Kontakt aufnehmen Landeplatz erklären, d.h. in Himmelsrichtungen beschreiben, ohne örtliche Objekte zu erwähnen.

Keine UTM - Koordinaten durchgeben, diese können im Hubschrauber nicht verarbeitet werden.
Sollte ein Fahrzeug mit GPS vor Ort sein, so können dem Piloten die Daten übermittelt werden, mit diesen Werten kann er die Einsatzstelle leicht finden. Anflughindernisse sollten dem Piloten mit-geteilt werden, er kann dann entscheiden ob er am vorgesehen Landeplatz auch runter gehen will.

Die letztendliche Entscheidung über den Landplatz obliegt immer dem Piloten deshalb nicht verärgert sein, wenn er wo anders landet.

 

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